als Kindergrundrecht im Grundgesetz

Eigentlich werden Kinderrechte in Deutschland ziemlich gut eingehalten. Kinder müssen nicht arbeiten, wir haben kein Krieg in unserem Land und Kinder müssen nicht als Soldaten kämpfen. Trotzdem wird unsere Gesellschaft von den Interessen und Bedürfnissen älterer Menschen bestimmt. Kinderrechte stehen nicht im Grundgesetz. Dass findet nicht nur die Koordinatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung in Lichtenberg falsch, auch Politiker wollen die Jüngsten der Gesellschaft stärker in den Fokus nehmen. Der aktuelle Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht vor, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Ein Schritt, der längst überfällig ist. Vor mehr als 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention von Deutschland unterzeichnet. Dass Kinderrechte als Kindergrundrecht auch in das Grundgesetz aufgenommen werden, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechtsposition von Kindern. Denn im Grundgesetz gibt es aktuell Regeln, die den Kinderrechten widersprechen. Zwei Aspekte stehen also im Vordergrund: Zum einen, Kinder besser zu schützen, zum anderen, ihnen ein Recht auf mehr Mitsprache zu geben.

Die Leitstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Lichtenberg setzt sich weiterhin dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen, das dieses Vorhaben der Großen Koalition in der aktuellen Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde.

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